Selbstsicherheit ist eine warme Pistole.
Hochmut ein wackeliger Tritt.

 

18 Kommentare zu “

    • Nö. Ich bin in anwaltlicher Beratung über dies und das und ich bin immer noch im Schutze des gerichtlich angeordneten Vergleiches. Zumindest solange der Bescheid nicht rechtsgültig ist. Das ist erst im Mai der Fall, sollte ich ihn unwidersprochen lassen.

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